Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pro Optimum – Handels und Consulting UG (haftungsbeschränkt) gegenüber Unternehmen (Stand 01.Oktober 2015)
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen.
1.2 Nachfolgende Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandsteil aller unserer Angebote und Vertragsannahmeerklärungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
1.3 Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich der Geltung zustimmen.
1.4 Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine ungültige Bestimmung ist so umzudeuten, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, mit uns eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Bestellung des Kunden stellt in jedem Falle ein bindendes Angebot dar. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden die bestellten Liefergegenstände ausliefern oder die in Auftrag gegebene Leistung erbringen
2.2 Unsere Angebote – auch auf unserer Internetseite – sind bis zur Annahme des Angebots unverbindlich und freibleibend.
2.3 Die technischen Daten und Beschreibungen wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen, Produktinformationen oder Werbematerialien dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Sie stellen keine Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung werden diese Beschreibungen zur Beschaffenheitsvereinbarung. Die Produktbeschreibungen entbinden den Kunden nicht vor der eigenen Beurteilung und Überprüfung, insbesondere der Überprüfung der Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck.
2.4 Beziehen sich Angebote und Auftragsbestätigungen auf Kataloge oder Prospekte, so gilt jeweils die letzte Ausgabe. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
2.5 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche Zustimmung.
§ 3 Preise
3.1 Sofern nichts Gegenseitiges schriftlich vereinbart wird, gelten die von uns genannten Preise für Lieferung und Leistung ab unserem Werk/Lager, ohne Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll, Montage und Inbetriebnahme zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültigen Höhe.
3.2 Die vereinbarte Preise können bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöht werden, wenn nach Vertragsabschluss die Lieferung oder Leistungen durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, auf denen unsere Preiskalkulation beruht, mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird, sofern nichts anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kaufpreis ist, soweit nicht anders in unseren Rechnungen ausgewiesen, 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Lohnarbeiten, Reparaturen, Montageeinsätze oder andere Dienstleistungen durch Dritte sind generell sofort ohne jeden Abzug fällig.
4.2 Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen.
4.3 Zahlungen durch Wechsel sind nicht zulässig. Schecks werden in jedem Falle nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, ihre Diskontierungsmöglichkeiten sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehender Kosten durch den Kunden entgegengenommen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, für alle fälligen und einrede freien Forderungen aus der Geschäftsverbindungen sofortige Barzahlung zu verlangen.
4.4 Bei Teillieferungen steht uns das Recht zu, entsprechende Teilzahlungen zu verlangen und fällig zu stellen.
4.5 Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei einer etwa bestehenden Restschuld insgesamt fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben.
4.6 Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen, von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, eine Entschädigung von 10 % des Auftragswertes zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
5.1 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer gegenüber unserem Kaufpreisanspruch nicht zu.
5.2 Die Aufrechnung gegen jedwede unser Zahlungsansprüche ist ausgeschlossen, sofern nicht der zu Aufrechnung gestellte Gegenanspruch ausdrücklich anerkannt oder rechtkräftig festgestellt ist.
5.3 Die Rechte des Käufers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
§ 6 Lieferbedingungen, Lieferung und Liefertermine
6.1 Die von uns genannten Liefertermine oder Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anders vereinbart ist.
6.2 Die Lieferzeiten ergeben sich aus unseren Angeboten. Werden zugesagte Liefertermine nicht eingehalten bzw. verzögert sich die Lieferung unverbindlich zugesagter Liefertermine unzumutbar lange, ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist. Als angemessen gilt eine Frist von mindestens sechs Wochen.
6.3 Wir sind zu Teillieferungen und Leistungen jederzeit berechtigt, wenn dies für den Käufer zumutbar ist.
6.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Ein Rücktrittsrecht steht dem Käufer in diesen Fällen erst zu, wenn die vereinbarte Lieferzeit bereits um mehr als zehn Wochen überschritten ist. Vorher besteht das Rücktrittsrecht nur, wenn wir dem Käufer schriftlich mitgeteilt haben, dass die Lieferung durch sie nicht oder nicht mehr erbracht werden kann. Vorstehende Einschränkung gilt nicht für Fixgeschäfte. Sofern die Lieferung oder Herstellung der Ware durch höhere Gewalt bzw. einen Arbeitskampf unmöglich ist, werden wir von unserer Leistungsverpflichtung befreit und sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.5 Die Gefahr gemäß § 447 BGB geht den Kunden mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer über. Dies gilt auch, wenn die Lieferung frei Haus erfolgt.
6.6 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der Bestellmenge gelten als vertragsmäßig.
6.7 Wenn wir nach Angaben des Kunden Sonderteile beschaffen, sind wir nicht verantwortlich, wenn die Schutzrechte Dritter verletzt werden. Im Falle unserer Inanspruchnahme stellt uns der Kunde von aller Haftung bei Übernahme der uns erwachsenden Kosten frei.
§ 7 Versand und Verpackung
7.1 Der Versand der Ware erfolgt ab des Werks/Lagers auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn die Waren auf unsere Veranlassung durch Dritte zugestellt werden; in diesem Falle sind wir berechtigt, die Zufuhrkosten zu berechnen. Mit der Absendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
7.2 Soweit der Käufer nichts anders bestimmt, steht die Versandart in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine Garantie für den kostengünstigen Versand.
§ 8 Gewährleistung
8.1 Wir sind nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die zu liefernde Ware für den vom Kunden angestrebten Verwendungszweck geeignet ist. Angaben in unseren Katalogen, Preislisten, Angeboten usw. einschließlich Zeichnungen und Abbildungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.
8.2 Ein Mangel wegen der Beschaffenheit der Ware oder der Liefermenge ist uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
8.3 Ansprüche wegen Mängeln der von uns gelieferten Ware verjähren 12 Monate nach Ablieferung der Ware beim Käufer. Für gebrauchte Produkte ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
8.4 Bei einem von uns zu vertretenden Mangel erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachlieferung. Bessern wir nach oder liefern wir neu, werden nur Teile ersetzt, die einen Fehler im Werkstoff oder in der von uns geleisteten Werkarbeit aufweisen. Sonstige Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
8.5 Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachlieferung fehl, kann der Kunde die entsprechende Minderung des Preises für die Ware verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8.6 Wir haften nicht für unmittelbaren oder mittelbaren Folgeschaden, der aus Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung resultiert, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.7 Jegliche Warenrücksendung, gleichgültig aus welchem Grund, bedürfen im Einzelfall unserer vorherigen Zustimmung. Die Transportkosten im Falle von Warenrücksendungen gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, die durch Warenrücksendung entstehende Kosten in Höhe von mindestens 15% des Warenwertes zu verlangen, es sei denn, dass die Warenrücksendung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserseits verursacht worden sind.
8.8 Bei Warenrücknahme unserseits aus Kulanz sind wir berechtigt, eine angemessene Wiedereinlagerungsgebühr zu erheben.
8.9 Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Rückgabe von Sonderteilen, Teilen mit Verfallsdatum, die nicht mehr zu unserem Liefersortiment gehören und von Dritten oder vom Hersteller direkt geliefert worden ist.
8.10 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, auch wenn sie sich gegen unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen richten.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den von uns gelieferten Waren als Sicherung unserer Saldoforderung.
9.2 Der Käufer ist berechtigt, die entstandene Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu dem dieser anderen Gegenstände.
9.3 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, ihre Eigentumsvorbehaltsware herauszuverlangen und durch Beauftragte abholen zu lassen. Der Käufer garantiert uns insoweit ein freies Zugangsrecht zu seinen Geschäftsräumen zu den üblichen Geschäftszeiten. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
9.4 Veräußert der Kunde unsere Vorbehaltsware, gleich in welchem Zustand, an einen Dritten, tritt er hiermit die ihm aus diesem Geschäft entstehende Forderung samt Nebenrechten im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet, diesem Dritten auf unser Verlangen die Abtretung bekannt zu machen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie uns die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen.
9.5 Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Vorbehalts- oder Sicherungseigentum und zur Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
9.6 Wenn die uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% nicht nur vorübergehend übersteigen, sind wir auf Verlangen des Kunden bereit, vollbezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freizugeben.
§ 10 Webshop
10.1 Ihre Registrierung zum Pro Optimum Webshop erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung zu unserem elektronischen Shopsystem besteht nicht. Voraussetzung für Ihre Registrierung ist, dass Sie als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft die Zulassung der Absicht der Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit beantragen, d.h. Unternehmer im Sinne von § 14 Abs.1 BGB sind.
10.2 Sie verpflichten sich, in dem für die Registrierung vorgesehenen Anmeldungsformular wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Eventuelle spätere Änderungen teilen Sie uns unverzüglich schriftlich mit. Ihre Zulassung erfolgt durch elektronische Benachrichtigung durch uns.
10.3 Sie haben sicherzustellen, dass der Zugang zu unserem elektronischen Shopsystem nur für Ihre Zwecke genutzt wird. Insbesondere tragen Sie dafür Sorge, dass Benutzername und Passwort nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Liegen Anhaltspunkte für die Kenntnis Dritter vor, so sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich hierüber zu informieren, damit eine Sperrung des Zugangs veranlasst werden kann.
10.4 Wir sind berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen die Zugangsberechtigung durch Sperrung der Zugangsdaten zurückzunehmen, wenn Sie:
• falsche Angaben im Anmeldeformular machen,
• die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen missbrauchen oder deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigen,
• gegen die Registrierungsbedingungen oder gegen Ihre Sorgfaltspflicht im Umgang mit den bereit gestellten Zugangsdaten verstoßen sowie
• über Ihr Vermögen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.
10.5 Sie haben das Recht, jederzeit schriftlich die Löschung Ihrer Registrierung zu veranlassen, sofern die Löschung der Abwicklung laufender Vertragsverhältnisse nicht entgegensteht. Wir werden in diesem Falle Ihre Benutzerdaten und alle sonstigen über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten löschen, sobald diese von uns nicht mehr benötigt werden.
§ 11 Webshop Leistungsbeschreibung
11.1 Wir unterhalten einen Webshop in dem den Kunden ein Warenangebot präsentiert wird. Aus diesem Warenangebot können Produkte ausgewählt und uns als Bestellung zugesandt werden.
11.2 Im Warenangebot unseres Webshops sind Produkte und Erzeugnisse aus dem Pro Optimum Sortiment enthalten. Die bei den jeweiligen Produkten zur Verfügung gestellten Informationen dienen allein der Produktbeschreibung. Eine Aussage über eine bestimmte Beschaffenheit oder eine Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck kann aus ihnen nicht abgeleitet werden. Die Angaben entbinden den Kunden nicht von eigenen Beurteilungen und Überprüfungen. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch unsere Produkte einem natürlichen Verschleiß und einem natürlichen Alterungsprozess unterliegen.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens als Vertragspartner des Kunden.
12.2 Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz des Kunden oder der Sitz unseres Unternehmens.
12.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Vertragsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts, des vereinheitlichen Internationalen Rechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (“CISG”).
§ 13 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages mit dem Käufer ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit über übrigen Bestimmungen nicht berührt.